Die Podologie
ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich aus dem Grieschichen ( podos = Fuß) und ( logos =Lehre) ab. Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Hauptaugenmerk des Podologen liegt in der fachgerechten Behandlung von Diabetikern mit DFS (Diabetischem Fuß Syndrom). Die kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der dekorativen und pflegerischen Maßnahme am gesunden Fuß und kann ohne Erlaubnis von Jedem ausgeübt werden, der ein Gewerbe angemeldet hat.
Die Med. Fußpflege ( Podologische Behandlung )
ist die therapeutische, präventive und rehabiliatative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Die Berufsbezeichnung ( Podologe) garantiert nach einer Ausbildung von min. zwei Jahren und einen staatlich Prüfung vor dem Regierungspräsidium ein Behandlungsspektrum, das sich aus den Gebieten der Inneren Medizin( Diabetologie), Dermatologie und Orthopädie zusammensetzt. Die damit erworbenen Kenntnisse sind z. B. für die kompetente Behandlung des diabetischen Fußes ein absolutes muss.